Etwa 90 Prozent der privaten Steuerzahlenden sind vom Solidaritätszuschlag befreit. Die Freigrenzen erhöhen sich ab 2025.
mehrDie als Sonderausgaben zu berücksichtigenden Kinderbetreuungskosten erhöhen sich ab dem Veranlagungszeitraum 2025 von 2/3 der Aufwendungen auf 80 %, der Höchstbetrag erhöht sich von 4.000 Euro auf 4.800 Euro.
mehrDie Möglichkeit nach einer Sanierungsmaßnahme einen höheren Mietzins verlangen zu können, rechtfertigt für sich genommen keine Kündigung. Bleibt die geschuldete Miete hinter der tatsächlich angemessenen Miete zurück, liegt darin noch kein erheblicher Nachteil. Dem Vermieter steht kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu.
mehrWer als Schüler oder Student BAföG bekommt, darf seit Anfang 2025 mehr Geld in einem Nebenjob dazuverdienen, ohne dass die staatliche Förderung gekürzt wird.
mehrDas Inverkehrbringen von “Smiley-Kartoffelprodukten” bleibt untersagt, da u. a. eine Verwechslungsgefahr aufgrund vorliegender Warenidentität, der durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Smiley-Form und der hohen Zeichenähnlichkeit besteht.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Im Moment bereiten wir die Inhalte für diesen Bereich vor. Um Sie auf gewohntem Niveau informieren zu können, werden wir noch ein wenig Zeit benötigen. Bitte schauen Sie daher bei einem späteren Besuch noch einmal auf dieser Seite vorbei. Vielen Dank für Ihr Interesse!
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Letzte Änderung: 08.03.2022 © Bauer + Fritzsch WP/StB GbR 2022
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